April 2007 / Geforderte Mindeststärke bei Lehrgängen

 

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Wie wichtig der „Nachwuchs“ bei der Feuerwehr ist, muss man sicherlich keinem Verantwortlichen erklären. Jeder Institution auf freiwilliger Basis ist es ein Anliegen, junge und motivierte Mitglieder zu gewinnen, um einer Überalterung vorzubeugen.

Was leider immer wieder problematisch erscheint, sind Landesverordnungen, die aussagen, dass die Ausbilder erst einen Lehrgang beginnen dürfen, wenn sie eine Mindestteilnehmerstärke von 10 Personen erreicht haben. Dass mag ja finanztechnisch wirtschaftlich erscheinen und für viele Gebiete im Land kein Problem sein, doch auf den Inseln und Halligen sind die Neuzugänge begrenzt und Zusammenschlüsse von Lehrgängen zu den geforderten Mindestgrößen ist durch die geographische Lage problematisch.

Die Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen haben eine umfangreiche Grundausbildung zum Truppmann Teil 1 zu durchlaufen, bei der allein 70 Stunden theoretischer und praktischer Ausbildung zu absolvieren sind. Sie werden dabei unter anderem mit den Rechten und Pflichten eines Feuerwehrdienstleistenden, der persönlichen Schutzausrüstung, der Unfallverhütung und den Gefahren an der Einsatzstelle, den Grundlagen über das Brennen und Löschen, dem Umgang mit vorhandenen Gefahrstoffen sowie allgemeinem taktischen Wissen vertraut gemacht. Solch umfangreiche Lehrgänge bedeuten neben der zusätzlichen Belastung nach Feierabend und am Wochenende, auch immer eine starke Einschränkung für die Familie.

Der bisherige Ausbildungsleiter und erste stellvertretende Amtswehrführer des Amtes Föhr-Amrum, Klaus-Peter Ottens betonte, dass es nicht möglich sei, Freiwillige über mehrere Jahre zu vertrösten, bis die Mindestlehrgangsstärken erreicht sind und sie ihre Grundlehrgänge absolvieren können. „Bis dahin sind die meisten demotiviert und schon längst wieder abgesprungen und das können wir uns nicht leisten. Auf Amrum haben wir glücklicherweise Freiwillige gefunden, die bereit sind, die Ausbildung unserer Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen zu übernehmen, um eben zeit- und kostenaufwendige Festlandslehrgänge zu ersparen, die ansonsten die Haushalte der Kommunen erheblich belasten würden“, so Ottens.

Ottens zeigte sich bei der Abnahme der nun durchgeführten Lehrgänge für Truppmann, Teil 1 und Truppführer erfreut, dass der neue Ausbildungsleiter Jens Lucke seine Schützlinge mit einem sehr guten Ergebnis durch die Prüfung bringen konnte. Für den weiterführenden Teil der Truppmannausbildung wird er inselübergreifend Übungen durchführen, um so den Teilnehmern die Voraussetzungen für die weiteren Lehrgangsbestandteile zu schaffen.
Peter Lühmann vom Kreisfeuerwehrverband war extra auf die Insel gereist um sich von der Qualität der Ausbildung zu überzeugen und lobte ebenfalls die guten Kenntnisse sowie den sicheren Umgang mit dem „Handwerkszeug“ der Feuerwehr.

Bleibt zu hoffen, dass es auch weiterhin diese für die Insel so wichtige Ausnahmeregelung bei der Mindestteilnehmerzahl geben wird.

 

Bild: auch beim praktischen Teil der Abnahme gibt es noch Fragen zu beantworten, re.: Peter Lühmann vom Kreisfeuerwehrverband

 

Autor: Thomas Oelers

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